Fördermittel für die Firma

Mit finanziellen Fördermitteln für Unternehmen soll Existenzgründern und Jungunternehmen der Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert beziehungsweise ermöglicht werden. In dieser Phase der Firmengründung ist ein Startkapital für einmalige Ausgaben wir Ausstattung, Anschaffung und Einrichtung erforderlich. Darüber hinaus muss das Unternehmen, wie es heißt, ans Laufen kommen. Damit ist gemeint, dass in der Anfangsphase oftmals die Einnahmen nicht ausreichend hoch oder dauerhaft gesichert sind, um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Selbstständige muss sich monatlich „etwas zuschießen“. Doch das ist nur dann möglich, wenn auf der anderen Seite Bares verfügbar ist. 

Öffentliche Förderprogramme

Der Staat, also die öffentliche Hand mit Bund, Ländern und Kommunen bietet den Unternehmensgründern eine Vielfalt an Fördermitteln und Förderprogrammen an, um diese schwierige Anfangsphase zu bewältigen. Die Abwicklung geschieht in den meisten Fällen über die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau als eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Die KfW gilt als eine der weltweit größten nationalen Förderbanken. Wie es genannt wird, legt die KfW jährlich eine Vielzahl und Vielfalt an Förderprogrammen auf, darunter auch für die Existenzneugründung. Bezeichnet werden sie als öffentliche Förderprogramme, im Gegensatz zu Fördermöglichkeiten, die von der Privatwirtschaft wie Privatstiftungen und Firmen angeboten werden. 

Welche Förderung ist die richtige?

Mitentscheidend für die Auswahl des passenden Förderprogrammes ist die Ausgangssituation. Wenn das Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wird, dann bietet die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss sowie mit dem Einstiegsgeld zwei Möglichkeiten an. Der Gründungszuschuss wird bis zu 15 Monate mit einem Mindestbetrag von monatlich 300 EUR gezahlt. Hinzukommt ein halbes Jahr lang ein Teilbetrag in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes ALG I. Das Einstiegsgeld beinhaltet einen zweijährigen monatlichen Zuschuss sowie die Möglichkeit zur günstigen Darlehensaufnahme bis zum Betrag von 5.000 EUR. In beiden Fällen sind Business- und Budgetplan sowie die aussichtsreiche Geschäftsperspektive eine unentbehrliche Voraussetzung. Geläufige Förderprogramme der KfW, die allesamt über die Hausbank des Unternehmensgründers abgewickelt werden, sind unter anderem

  • der ERP-Gründerkredit Universell
  • der ERP-Gründerkredit StartGeld
  • das ERP-Kapital für Gründung

 European Recovering Program

ERP steht für European Recovering Program als ein Sondervermögen der Bundesregierung, das seinen Ursprung in dem Marshallplan aus Ende der 1940er Jahre hat. Jedes dieser Förderprogramme beinhaltet eine vergünstigte Darlehensgewährung mit geringen Zinsen, einer mehrjährigen Tilgungsaussetzung sowie mit einer niedrigen Monatsrate. Bei Handwerksbetrieben als Kleinunternehmen ist das Programm „Mein Mikrokredit“ so gefragt wie beliebt. Angeboten wird es von bundesweit zertifizierten Mikrofinanzinstituten, den MFI. Dieses Förderprogramm ist ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Bundesministerien für Arbeit & Soziales sowie für Wirtschaft & Energie. Die Beratungsförderung ist ein eigenes Programm zur Förderung von Existenzgründungsberatungen während der Gründungsphase. Bezuschusst werden Kosten für Beratung und Knowhow-Transfer mit bis zu 90 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten. Träger des Programms ist das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Sitz im hessischen Eschborn.

Das Hausbankprinzip

Ganz allgemein betrachtet unterscheiden sich die Förderungen und Förderprogramme nach der Unternehmensbranche, nach dem Bundesland sowie nach der geldgebenden Behörde. Sofern es sich um Bundes- und/oder Landesmittel handelt, bevorzugt der Geldgeber das „Hausbankprinzip“. Die Hausbank des Jungunternehmers wird im Endeffekt zum direkten Ansprechpartner, der über die Bewilligung und die letztendliche Vergabe des Förderkredites entscheidet. Nicht die KfW, sondern der Kundenberater beziehungsweise Sachbearbeiter bei der Bank oder Sparkasse muss von Businessplan und Budgetplan überzeugt sein und werden. 

Vorausetzungen für eine Unternehmensföderung

Der Existenzgründer sollte für die Beantragung von Fördermitteln auf jeden Fall eigenes Kapital und Sicherheiten „mitbringen“. Zum einen reduziert das die Fremdkosten für Fördermittel, zum anderen wirkt das vertrauensfördernd gegenüber dem Geldgeber. Zum Eigenkapital gehören Erspartes, Sicherheiten wie der Rückkaufwert einer hohen Kapitallebensversicherung, ein Mitantragsteller, in dem Sinne zweiter Kreditnehmer, oder ein Bürge mit der für die Bürgschaftshöhe notwendigen Bonität. Dem Existenzgründer muss bewusst sein, dass seine Hausbank gerne einen auch höheren Förderkredit bewilligt, das damit verbundene Kreditausfallrisiko jedoch so niedrig wie möglich halten, am besten ganz ausklammern möchte. Der Selbstständige hat in dieser Situation das Problem, keine Zahlen über wirtschaftliche Ergebnisse und Erfolg vorlegen zu können, weil er sich in der Gründungsphase befindet. Umso überzeugender muss der Businessplan sein. 

Wo Informieren?

Landesbanken der Bundesländer, so wie zum Beispiel die N-Bank in Niedersachsen, bieten „ihren“ Existenzgründern eigene, immer wieder neue Förderprogramme an. Damit wird das Ziel verfolgt, das Unternehmertum und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Das „Wohl und Weh“ des Selbstständigen hängt auch davon ab, wie versiert, erfahren und clever der Sachbearbeiter seiner Hausbank ist. Da es um das eigene Unternehmen geht, sollte sich der Jungunternehmer nicht nur auf seine Hausbank verlassen, sondern auch in Eigenregie recherchieren und sich informieren. Dafür geeignete Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammer IHK sowie die regionale Berufsinnung.