Verschiedene Unternehmensformen

Einzelunternehmen

Die Einzelunternehmung bezeichnet eine sehr häufige Rechtsform in der Bundesrepublik. Es gibt nur einen Unternehmensführer und Eigentümer. Diese Unternehmensform betrifft hauptsächlich kleine und mittelständische Betriebe. Der Unternehmensinhaber haftet voll für die Firma und hat alle Rechte und Pflichten allein inne. Der Einsatz eines Mindestkapitals ist nicht erforderlich, und auch die Geschäftsfinanzierung wird vom Unternehmensgründer allein getragen. Es gilt die uneingeschränkte Haftung in allen Unternehmensbelangen, auch mit dem privaten Vermögen. 

OHG

Bei der OHG handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren Ziele betrieblich auf ein Handelsgewerbe ausgerichtet sind. Die Firma wird gemeinschaftlich von allen Gesellschaftern geleitet. Diese haften voll für alle Verbindlichkeiten des Betriebes, auch mit ihrem Privatvermögen. Sie haben ein höheres Risiko, was mittlerweile dadurch gemindert wurde, dass diese Gesellschaftsform immer mehr durch haftungsbeschränkte Unterformen wie beispielsweise die GmbH & Co. KG ersetzt wurde. 

GbR

Bei der GbR schließen sich meist mehrere Geschäftspartner zusammen und errichten eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes, die sogenannte GbR. Sie wird auch BGB Gesellschaft genannt. Diese Gessellschaftsform entsteht also schon allein dadurch, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Von dieser attraktiven Möglichkeit der Unternehmensgründung wissen viele Existenzgründer nicht. Sofern die Geschäftspartner nur in interner Form in der Unternehmensgründung beschäftigt sind, handelt es sich bereits um eine sogenannte GbR. Allerdings ist dieses nicht weiter von Bedeutung. Dieses ändert sich, sobald die ersten Geschäftskontakte und -abschlüsse mit Geschäftspartnern oder Kunden entstehen. Daraus ergeben ich dann Pflichten, für die jedes Mitglied der GbR gemeinschaftlich haftet. 

KG

Die Kommanditgesellschaft bezeichnet eine Personengesellschaft. Ihr Ziel ist es, ein Handelsgewerbe in einer Firma gemeinschaftlich zu führen. Die KG hat einen oder mehrere Gesellschafter, die auch persönlich für die Belange der Firma haften. Diese Gesellschafter werden als Komplementäre bezeichnet. Mindestens ein Gesellschafter hat die Haftung für die Firmeneinlage inne. Hierbei handelt es sich um den Kommanditisten. Kommanditist oder Komplementär kann neben der natürlichen auch eine juristische Person sein. 

AG

Die AG, also die Aktiengesellschaft, bezeichnet eine Handelsgesellschaft, die über eine eigene rechtliche Persönlichkeit verfügt. Sie ist immer eine juristische Person. Die Haftung der Unternehmung erstreckt sich über alle Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber ausschließlich über das gesellschaftliche Vermögen. Die Gesellschafter werden als Aktionäre bezeichnet. Jeder dieser Aktionäre verfügt über eine Beteiligung am Kapital in Form von Aktien. Die Aktiengesellschaft hat mittlerweile eine sehr wichtige Position in der Wirtschaft. Meist verfügen größere Betriebe über diese Form der Gesellschaft. In der Finanzierung des Unternehmens handelt es sich um eine sogenannte Kapitalgesellschaft. Die Aktionäre stellen dabei ihr Eigenkapital zur Verfügung. 

GmbH

Bei der GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Deutschland stellt die GmbH die am häufigsten auftretende Gesellschaftsform. Ursächlich dafür die die beschränkte Haftung des Betriebes. Es handelt sich ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft, die eine eigene rechtliche Persönlichkeit inne hat. Die Verbindlichkeiten der Firma werden nur von der GmbH getragen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.