AG als Unternehmensform

Die Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist nach dem Handels- und Gesellschaftsrecht eine Handelsgesellschaft, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Dies bedeutet, die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person. Laut dem Paragrafen 1 des Aktiengesetzes kann die Aktiengesellschaft hinsichtlich ihrer Verbindlichkeiten nur im Rahmen des Gesellschaftsvermögens haften. 

Kapitalgesellschaft

Weiterhin zählt die Aktiengesellschaft zur Kapitalgesellschaft. In der Regel legen viele Kapitalgebern eine bestimmte Summe in das Grundkapital ein, was zumeist über Aktien an der Börse passiert. Somit kann der Beteiligte - der Aktionär - jederzeit seine Anteile in Form von Aktien an der Börse handeln. 

Stückaktien oder als Nennbetragsaktien

Bevor die Aktienausgabe erfolgt muss sich die AG entscheiden, ob ihre Aktien in Form von Stückaktien oder als Nennbetragsaktien ausgegeben werden sollen. Der Unterschied zwischen den beiden Aktienarten liegt darin, dass die Stückaktien nicht auf einen Nennwert lauten. Dies bedeutet, diese Aktien sind gleichermaßen am Grundkapital beteiligt. 

Es gibt aber Situationen, bei denen die Aktionäre anhand der Satzung in regelmäßigen Abständen zu Sachleistungen oder nicht aus finanziellen Mitteln bestehenden Leistungen angehalten werden. Dazu zählen beispielsweise Milch-Anlieferungen an eine Molkerei.  

Die Satzung einer AG beinhaltet folgende Angaben

  • Firma und Firmensitz
  • Gegenstand der Aktiengesellschaft
  • Höhe des Grundkapital
  • Bei Verwendung von Nennbetragsaktien den Nennbetrag der einzelnen Aktien
  • Bei Nutzung der Stückaktien die Anzahl an Stückaktien
  • Wie setzt sich der Vorstand zusammen
  • Welche Variante hat die Gesellschaft für die Bekanntmachungen gewählt?

 Der Name des Unternehmens muss die zusätzliche Bezeichnung "Aktiengesellschaft" besitzen. 

 Organisation einer Aktiengesellschaft

Die Organe einer AG umfasst neben einem Vorstand sowie Aufsichtsrat auch noch eine Hauptversammlung. Die Aufgaben eines Vorstandes umfassen zum Beispiel das eigenverantwortliche Leiten des Unternehmens, das Vorbereiten und die Durchführung von HV-Beschlüssen sowie Berichte an den Aufsichtsrat weitergeben. Der Aufsichtsrat besitzt dagegen beispielsweise die Aufgabe des Bestellens und Abberufen des Firmen-Vostandes, das Monitoring der Geschäftsleitung und das Prüfen von u. a. des Geschäftsberichts. Die Aufgaben einer Hauptversammlung beinhalten zum Beispiel das Wählen der Aktionärsvertreter, wie der Gewinn genutzt werden soll und das Entlasten der anderen beiden AG-Organe.  

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft muss jedes Geschäftsjahr die Jahresbilanz erstellen

Diese Bilanz beinhaltet:  

  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Jahresabschluss bzw. Anhang
  • Lagebericht

Die Abschlussprüfer führen eine Überprüfung des aufgestellten Jahresabschlusses durch. Ist eine Feststellung positiv durchlaufen, so wird der Jahresabschluss publiziert. Zudem muss der Jahresabschluss in der Hauptversammlung dargelegt werden. 

Auflösung einer AG

Die Aktiengesellschaft kann aufgelöst werden. Die Auflösung kann aus folgenden Gründen passieren:  

  • Das vorgeschriebene zeitliche Ende in der Satzung ist erreicht
  • Die Hauptversammlung beschloss die Auflösung mit einer 3/4-Mehrheit des vertretenen Grundkapitals
  • Ein Insolvenzverfahren wurde eröffnet, was zu einer Liquidation führt.