Einzelunternehmen als Firma

Wie das Wort Einzelunternehmen formuliert, handelt es sich bei dieser Rechtsform um das Unternehmen einer einzelnen Person. Außer dem Unternehmer selbst ist niemand weiter an der Unternehmensleitung beteiligt. Einzelunternehmen ist jedwede Selbstständigkeit einer natürlichen Person des privaten Rechts. Der Einzelunternehmer begründet sein Unternehmen dadurch, dass er bei der Gemeinde seines Wohnsitzes oder dort, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat, ein Gewerbe anmeldet. Diesen Behördengang kann ihm niemand abnehmen, er muss persönlich vor Ort erscheinen. Das ist innerhalb einer halben Stunde erledigt. Die Gewerbeanmeldung ist ein Vordruck, den der Behördenmitarbeiter ausfüllt. Aus der Antwort zur Fragestellung „Angaben zum Betrieb“ ergibt sich, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt, das zu seiner Wirksamkeit nicht noch zusätzlich in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Nach Bezahlung einer Gebühr im niedrigen zweistelligen Eurobereich wird dem Gewerbetreibenden eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung ausgehändigt. Jetzt ist er ein rechtmäßiger Einzelunternehmer mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Er ist in dem Sinne ein für sich, für sein Tun und Handeln haftender Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch HGB.

Angestellte in der Firma

Der Einzelunternehmer kann, er muss jedoch keine Mitarbeiter beschäftigen. Sein Unternehmen muss er jedoch bei der für seine Unternehmensbranche zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Für ein Übersetzungsbüro ist das beispielsweise die VBG, Verwaltungsberufsgenossenschaft mit Sitz in Hamburg. Darüber hinaus muss sich der Einzelunternehmer beim zentralen Betriebsnummern-Service in Saarbrücken registrieren lassen. Von dort wird ihm eine Betriebsnummer zugeordnet, die er für statistische Angaben sowie für Meldungen bei Krankenkasse und Rentenversicherungsträger benötigt. Ohne diese Betriebsnummer werden elektronische Meldevorgänge nicht bearbeitet. Darüber hinaus muss der Einzelunternehmer ein Firmenkonto eröffnen. Ab jetzt sind in finanzieller Hinsicht Privat und Geschäftlich strikt voneinander trennen. Das Geschäftskonto ist ein Girokonto, das üblicherweise bei derjenigen Hausbank eröffnet wird, bei der das Privatkonto geführt wird. 

Haftung bei Einzelunternehmen

Der Einzelunternehmer haftet für sämtliche Geschäftsaktivitäten mit seinem privaten Vermögen. Er ist keine juristische, sondern er bleibt weiterhin auch als Unternehmer eine natürliche Person. Er ist allein zeichnungsbefugt und benötigt für bestimmte Vorgänge innerhalb seines Unternehmens einen offiziellen Firmenstempel, unter anderem für Steuererklärungen und für Vertagsabschlüsse.

Einzelunternehmen als Kleinunternehmen 

Das Einzelunternehmen wird als Rechtsform häufig zur Existenzgründung eines Kleinunternehmens gewählt. Der Jungunternehmer beginnt seine Selbstständigkeit vielfach nebenberuflich, sprich zusätzlich zu seiner Berufstätigkeit als Arbeiter, Angestellter oder Beamter. Diese Frage wird in der Gewerbeanmeldung gestellt und dementsprechend beantwortet. Als neuer Selbstständiger hat der junge Einzelunternehmer die Möglichkeit, sich nach § 19 UStG, des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Auch als Unternehmer wird er umsatzsteuerlich wie ein Privatmann behandelt; er bezahlt keine Umsatz-/Mehrwertsteuer und hat auch keinen Erstattungsanspruch. Für ihn ist die entscheidende Erleichterung, keine Umsatzsteuererklärungen abgeben zu müssen. Das erspart ihm Zeit und Geld. Auch die Buchführung ist gegenüber anderen Unternehmensformen wie GmbH oder AG deutlich einfacher. Das Finanzamt begnügt sich mit der „einfachen Einnahmeüberschussrechnung“ anstelle einer Bilanz nach Steuer- und nach Handelsrecht. Für die Buchhaltung des Einzelunternehmers genügt eine Excel-Tabelle mit den saldierten Einnahmen und Ausgaben. 

Auflösung eines Einzelnternehmens

Aufgelöst wird das Einzelunternehmen durch die Gewerbeabmeldung, und in der Unternehmenspraxis ergänzend dazu durch die Veräußerung der Betriebsgrundlagen beziehungsweise durch deren Überführung in das eigene Privatvermögen.